Botox durch Heilpraktiker verboten: Urteil des Landgerichts Bochum 2026
Botox-Behandlungen durch Heilpraktiker sind rechtswidrig – das hat das Landgericht Bochum in einem aktuellen Urteil aus dem Jahr 2026 nochmals deutlich gemacht.
Der Fall sorgt derzeit bundesweit für Aufmerksamkeit, weil das Gericht klare Grenzen für die heilpraktische Tätigkeit gezogen hat. Eine rechtliche Einschätzung zum Urteil hat die Kanzlei Rödl & Partner veröffentlicht.
Worum ging es?
Ein Heilpraktiker hatte Botox-Injektionen durchgeführt und wurde dafür strafrechtlich verurteilt.
Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei Botox-Injektionen um invasive Eingriffe, die ausschließlich Ärzten vorbehalten sind.
Die Behandlung wurde deshalb als Körperverletzung gewertet.
Das Urteil des Landgerichts Bochum
Das Gericht stellte fest:
- Botox darf nur von Ärzten angewendet werden
- Injektionen gelten als invasiver Eingriff
- Heilpraktiker dürfen solche Behandlungen nicht durchführen
Im konkreten Fall wurde der Heilpraktiker zu:
- 10 Monaten Haft auf Bewährung
- sowie einer Geldauflage
verurteilt.
Warum Botox für Heilpraktiker problematisch ist
Botulinumtoxin ist kein harmloses kosmetisches Mittel, sondern ein hochwirksamer neurotoxischer Stoff.
Die Anwendung erfolgt durch Injektionen in Muskel- und Gewebestrukturen und setzt umfangreiche medizinische Kenntnisse voraus.
Gerichte bewerten solche Eingriffe deshalb regelmäßig als ärztliche Tätigkeit.
Für Heilpraktiker entsteht dadurch ein erhebliches rechtliches Risiko.
Bedeutung für die Heilpraktikerpraxis
Das Urteil zeigt erneut, wie wichtig eine klare Abgrenzung heilpraktischer Tätigkeiten ist.
Gerade im Bereich ästhetischer Behandlungen herrscht häufig Unsicherheit darüber, welche Verfahren erlaubt sind und welche nicht.
Das Urteil des Landgerichts Bochum macht deutlich:
Botox-Behandlungen gehören nicht zum zulässigen Tätigkeitsbereich von Heilpraktikern.
Wer dennoch Botox injiziert, riskiert strafrechtliche Konsequenzen.
Warum rechtliches Grundlagenwissen wichtig ist
Für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker gehört nicht nur therapeutisches Wissen zur professionellen Arbeit, sondern auch die sichere Kenntnis rechtlicher Grenzen.
Gerade invasive Verfahren, Injektionen und ästhetische Behandlungen sollten immer sorgfältig geprüft werden.
Eine fachlich fundierte Ausbildung schützt deshalb nicht nur Patienten, sondern auch die eigene berufliche Existenz.