Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Heilpraktikerschule Ellinghaus
für Präsenzkurse, Live-Online-Kurse und digitale Selbstlernkurse

Anbieter:

Heilpraktikerschule Ellinghaus

Inhaber Diane Ellinghaus

Löwenburgweg 13

53343 Wachtberg

info@heilpraktikerschule-ellinghaus.de

Tel: 015161005902

 

Teil A – Allgemeine Bestimmungen für alle Angebote

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Heilpraktikerschule Ellinghaus – nachfolgend „Anbieterin“ – und ihren Vertragspartnern – nachfolgend „Teilnehmer“ – über Bildungsangebote. Sie gelten, soweit der Teilnehmer Kaufmann i.S.d. HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Art und Umfang der jeweils geschuldeten Leistungen werden durch gesonderte Verträge vereinbart. Verträge können sich beziehen auf die Durchführung von Präsenzkursen, Live-Online-Kursen oder digitalen Selbstlernkursen.

1.3 Ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen dieses Teils A gelten je nach gebuchtem Angebotsformat die besonderen Regelungen in

  1. a) Teil B für Präsenzkurse,
  2. b) Teil C für Live-Online-Kurse und
  3. c) Teil D für digitale Selbstlernkurse.

1.4 Im Fall von Widersprüchen gehen die speziellen Regelungen des jeweils einschlägigen Moduls den allgemeinen Bestimmungen vor.

1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

 

  1. Vertragsgegenstand

2.1 Die Anbieterin erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf Basis der Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung und des jeweiligen Einzelvertrages, der über die jeweilige Leistung geschlossen wird.

2.2 Die Anbieterin ist berechtigt, bei Durchführung der vertraglichen Leistung Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungsteile sowie der Leistungszeit vorzunehmen, soweit dies aufgrund nachvertraglicher Umstände erforderlich wird, die die Anbieterin nicht zu vertreten hat und die Änderungen für den Teilnehmer zumut bar sind. Wesentliche Vertragsinhalte dürfen ohne Zustimmung des Teilnehmers nicht geändert werden.

 

  1. Vertragspartner, Vertragssprache

3.1 Vertragspartner des Teilnehmers wird ausschließlich die in diesen AGB bezeichnete Anbieterin.

3.2 Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

 

  1. Vertragsschluss

4.1 Die Buchung einer Veranstaltung über die Webseite der Anbieterin erfolgt, indem der Teilnehmer

  1. den betreffenden Kurs auswählt,
  2. zur Anmeldung geht,
  3. eine Zahlungsvariante auswählt,
  4. seine persönlichen Vertragsdaten und Rechnungsanschrift eingibt,
  5. die AGB, die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung zur Kenntnis nimmt und dies bestätigt,
  6. die Richtigkeit seiner Angaben bestätigt, indem er am Ende auf den Button „kostenpflichtige Anmeldung“ klickt.

4.2 Die Buchung einer Veranstaltung ist alternativ per E-Mail, schriftlich oder in Textform möglich.

4.3 In allen zur Verfügung stehenden Varianten gibt der Teilnehmer durch das Absenden der Buchung, bzw. das Absenden der Anmeldung oder Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages an die Anbieterin ab. Eine Kopie des Vertragsangebotes erhält der Teilnehmer mit der Bestelleingangsbestätigungs-E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt ausdrücklich keine Annahme des Angebotes des Teilnehmers dar. Ein Vertrag kommt erst durch Annahme des Vertragsangebotes durch die Anbieterin in Textform oder durch Freischaltung/Leistungsbereitstellung des gebuchten Inhaltes zustande. Eine Annahme der Bestellung erfolgt spätestens innerhalb von fünf Werktagen. Bis dahin nicht angenommene Bestellungen gelten als abgelehnt.

4.4 Im Falle einer Bestellung über die Website der Anbieterin kann die im Rahmen der Bestellung abgegebene Vertragserklärung vor dem Absenden jederzeit durch Klicken auf den „Zurück“ Button korrigiert werden. Nach dem Absenden der Bestellung ist eine Korrektur nicht mehr möglich.

4.5 Der Vertragstext wird von der Anbieterin im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert. Dem Teilnehmer werden die wesentlichen Vertragsinhalte einschließlich dieser AGB bei Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt.

4.6 Die Darstellung der Angebote in Prospekten, Newslettern oder auf sonstigen Werbeträgern stellt noch kein bindendes Vertragsangebot dar.

 

  1. Preise, Zahlung, Fälligkeit

5.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise.

5.2 Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Endpreise inkl. aller Preisbestandteile und in Euro.

5.3 Die Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Vertragsschluss fällig. Wird eine Ratenzahlung vereinbart, sind die jeweiligen Raten zum 1.des Monats, der  auf den Startzeitpunkt folgt, fällig.

5.4 Für die Aufnahme in langfristige Ausbildungsangebote wird eine einmalige Einschreibe- und Organisationsgebühr in der bei Vertragsschluss ausgewiesenen Höhe erhoben. Die Einschreibe- und Organisationsgebühr dient insbesondere der Bearbeitung der Anmeldung, der Anlage und Verwaltung des Teilnehmerkontos, der organisatorischen Kursaufnahme sowie der Bereitstellung anfänglicher Verwaltungs- und Einrichtungsleistungen. Sie wird mit Vertragsschluss fällig.

5.5 Gerät der Teilnehmer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

  1. Vertragsdauer / Kündigung

6.1 Die jeweiligen Teilnehmerverträge gelten für die Dauer der gebuchten Kurse. Die ordentliche Kündigung der Teilnehmerverträge wird im gegenseitigen Einvernehmen ausgeschlossen, sofern der Teilnehmervertrag nicht über einen Kurszeitraum von mehr als zwölf Monaten geschlossen wird.

6.2. Dauert der Kurszeitraum länger als zwölf Monate, beträgt die Mindestvertragslaufzeit generell zwölf Monate ab Vertragsschluss. Die ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zulässig. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf stets der Textform.

6.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.4 Werden einzelne Leistungen durch den Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so berührt dies nicht die vereinbarte Vergütung.

 

  1. Teilnahmevoraussetzungen, Eigenverantwortung

7.1 Etwaige fachliche oder persönliche Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er die persönlichen, gesundheitlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem von ihm gebuchten Kurs erfüllt.

7.2 Die Angebote der Anbieterin dienen der Wissensvermittlung und Vorbereitung auf Lern- oder Prüfungssituationen. Ein bestimmter Ausbildungserfolg, Prüfungserfolg, beruflicher Erfolg oder eine behördliche Zulassung wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit Inhalte gesundheitsbezogene Themen betreffen, ersetzen sie keine individuelle medizinische, heilkundliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.

7.3 Soweit ein Angebot der Anbieterin der Vorbereitung auf die Heilpraktikerüberprüfung, auf eine sonstige behördliche Überprüfung oder auf ein Erlaubnisverfahren dient, ist ausschließlich die jeweils zuständige Behörde für Zulassung, Durchführung, Anforderungen, Termine, Gebühren, Verfahrensablauf und Entscheidung verantwortlich. Ein Prüfungserfolg oder Erlaubniserfolg ist nicht geschuldet.

7.4 Etwaige Anmelde-, Prüfungs-, Erlaubnis-, Verwaltungs- oder sonstige Gebühren und Auslagen von Behörden oder sonstigen Prüfungsstellen sind nicht im Kurspreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

7.5 Die Anbieterin schuldet die Durchführung des jeweils gebuchten Unterrichts oder die Bereitstellung der jeweils gebuchten Inhalte nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Nicht geschuldet sind hingegen

  1. a) das Bestehen einer behördlichen oder sonstigen Prüfung,
  2. b) die Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis oder sonstigen Zulassung,
  3. c) die Anerkennung von Ausbildungsinhalten durch Behörden, Prüfungsstellen oder sonstige Dritte,
  4. d) ein bestimmter Ausbildungs-, Lern-, Prüfungs- oder Berufserfolg.

7.6 Für Änderungen gesetzlicher, behördlicher oder prüfungspraktischer Anforderungen nach Vertragsschluss übernimmt die Anbieterin keine Gewähr. Gesetzliche Ansprüche des Teilnehmers bei Abweichungen von der vertraglich geschuldeten Leistung bleiben unberührt.

 

  1. Unterrichtsmaterialien, Urheberrecht, Nutzungsrechte

8.1 Sämtliche Kursunterlagen, Skripte, Videos, Audioinhalte, Präsentationen, Arbeitsblätter, Downloads und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

Der Teilnehmer erhält – soweit zur Vertragserfüllung erforderlich – ein einfaches, nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum ausschließlich eigenen, privaten Gebrauch. Dem Teilnehmer ist es insbesondere untersagt, die Kursunterlagen, Skripte und sonstigen Kursunterlagen an Dritter weiterzugeben, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu vermarkten oder öffentlich zugänglich zu machen oder im Internet auf Plattformen Dritter bereit zu stellen. Das Mitschneiden oder Aufzeichnen von Unterrichtsveranstaltungen und Live-Unterricht ist strikt untersagt.

 

  1. Technische Anforderungen und Mitwirkungspflichten

9.1 Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für die Nutzung von Online-Angeboten zu schaffen, insbesondere eine funktionsfähige Internetverbindung, aktuelle Hard- und Software sowie übliche Audio-/Video-Funktionalitäten bereit zu halten. Derartige Voraussetzungen sind nicht Gegenstand des Vertrages zwischen der Anbieterin und dem Teilnehmer.

9.2 Die Anbieterin schuldet keine vom Teilnehmer unabhängige Verfügbarkeit des Internets oder der vom Teilnehmer genutzten Endgeräte.

9.3 Zugangsdaten sind vom Teilnehmer geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Kommt der Teilnehmer der Pflicht zur Geheimhaltung der Zugangspasswörter nicht nach, haftet er für den hierdurch entstandenen Schaden.

 

  1. Leistungsänderungen, Ausfall, höhere Gewalt

10.1 Die Anbieterin ist berechtigt, Veranstaltungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen anzupassen, zu verschieben oder in zumutbarer Weise organisatorisch umzustellen, sofern der Gesamtcharakter der gebuchten Leistung gewahrt bleibt.

10.2 Sachlich gerechtfertigte Gründe sind insbesondere die Erkrankung oder der Ausfall von Lehrkräften, technische Störungen, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt oder eine nicht ausreichende Teilnehmerzahl, soweit dies bei dem jeweiligen Format vorgesehen ist.

10.3 Bei wesentlichen Änderungen oder Ausfällen wird der Teilnehmer unverzüglich in Textform informiert. Sofern keine Ersatzveranstaltung gefunden werden kann, werden dem Teilnehmer die Teilnahmegebühren unverzüglich zurück erstattet. Weitere Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

 

  1. Haftung

11.1 Die Anbieterin haftet unbeschränkt

  1. a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  2. b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  3. c) nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Anbieterin auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

11.3 Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

11.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.

 

  1. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der gesonderten Datenschutzerklärung der Anbieterin.

 

  1. Schlussbestimmungen

13.1 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Teilnehmer nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

13.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

13.3 Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz der Anbieterin.

13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Teil B – Besondere Bedingungen für Präsenzkurse

Anwendungsbereich

Die Regelungen dieses Teils B gelten für alle Angebote, die nach der jeweiligen Kursbeschreibung als Präsenzkurs, Präsenzseminar, Workshop oder sonstige Veranstaltung mit persönlicher Anwesenheit am Veranstaltungsort durchgeführt werden.

 

  1. Leistungsumfang und Veranstaltungsort

14.1 Inhalt, Dauer, Veranstaltungsort, Termine und Umfang des Präsenzkurses ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung und der Buchungsbestätigung.

14.2 Die Anbieterin ist berechtigt, den Veranstaltungsort innerhalb eines zumutbaren räumlichen Umkreises zu ändern, sofern dies aus sachlichem Grund erforderlich ist und dem Teilnehmer zumutbar bleibt. Auf eine solche Änderung werden die Teilnehmern rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung hingewiesen.

 

  1. Rücktritt durch Teilnehmer

15.1 Teilnehmer können bis zu 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in Textform gegenüber der Anbieterin erklärt werden. Zur Einhaltung der vorgenannten Frist kommt es auf den Eingang des Rücktrittserklärung bei der Anbieterin an.

15.2 Bei einem Rücktritt zwischen dem 29. und 14. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn kann die Anbieterin 25 % der Teilnahmevergütung als pauschalierten Schadensersatz verlangen.

Bei einem Rücktritt zwischen dem 13. und 7. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn kann die Anbieterin 50 % der Teilnahmevergütung als pauschalierten Schadensersatz verlangen.

Bei einem Rücktritt ab dem 6. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen bei Veranstaltungsbeginn kann die Anbieterin 80 % der Teilnahmevergütung als pauschalierten Schadensersatz verlangen.

15.3 Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anbieterin kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Anbieterin bleibt hingegen der Nachweis eines höheren konkret entstandenen Schadens ausdrücklich vorbehalten.

15.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

15.5 Der Teilnehmer kann bis zum Veranstaltungsbeginn einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen, sofern dem keine sachlichen Gründe entgegenstehen. In diesem Fall kann die Anbieterin eine angemessene Bearbeitungsgebühr von 25,00 € geltend machen.

 

  1. Nichtdurchführung oder Abbruch

16.1 Muss ein Präsenzkurs aus von der Anbieterin zu vertretenden Gründen abgesagt oder verschoben werden und wird kein zumutbarer Ersatztermin angeboten, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, sofern nicht eine Haftung nach Abschnitt 11. gegeben ist.

16.2 Wird eine laufende Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder aus sonstigen von der Anbieterin nicht zu vertretenden Gründen unterbrochen oder abgebrochen, ist die Anbieterin berechtigt, die ausgefallenen Inhalte nachzuholen oder einen angemessenen Ersatz anzubieten. Gesetzliche Rechte des Teilnehmers bleiben hiervon unberührt.

 

  1. Versäumte Termine

Versäumt der Teilnehmer einzelne Termine eines mehrteiligen Präsenzkurses, besteht kein Anspruch auf Nachholung, anteilige Erstattung oder Ersatzunterricht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

 

  1. Allgemeine Teilnahmebedingungen

18.1 Ein Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich die Anbieterin vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

18.2 Die Teilnehmer verpflichten sich, grundsätzlich nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen. Das Rauchen während der Veranstaltung ist strikt untersagt. Bei Verstößen hiergegen ist die Anbieterin berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

18.3 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen eines Teilnehmers ist die Anbieterin ebenfalls berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

 

Teil C – Besondere Bedingungen für Live-Online-Kurse

  1. Anwendungsbereich

Die Regelungen dieses Teils C gelten für Angebote, die nach der Kursbeschreibung ausschließlich oder überwiegend als synchroner Live-Online-Unterricht in Echtzeit durchgeführt werden.

 

  1. Charakter des Live-Online-Kurses

20.1 Live-Online-Kurse werden zu den angekündigten Terminen über ein von der Anbieterin eingesetztes Videokonferenz- oder Live-Unterrichtssystem durchgeführt.

20.2 Maßgeblich ist der in der jeweiligen Kursbeschreibung bezeichnete Leistungsumfang.

20.3 Ein Anspruch auf die Bereitstellung von Aufzeichnungen, Mediatheken, dauerhaft abrufbaren Videoarchiven, strukturierten Selbstlernmodulen oder sonstigen asynchron nutzbaren Zusatzleistungen besteht grundsätzlich nicht.

20.4 Soweit ausnahmsweise ergänzende Unterlagen, PDFs oder organisatorische Begleitmaterialien bereitgestellt werden, dienen diese lediglich der Unterstützung des Live-Unterrichts und stellen nicht den Schwerpunkt der vertraglich geschuldeten Leistung dar.

 

  1. Teilnahme, Technik, Störungen

21.1 Der Teilnehmer hat sich rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn in die bereitgestellte Online-Umgebung einzuloggen.

21.2 Bei technischen Problemen auf Seiten des Teilnehmers besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Wiederholung einzelner Unterrichtseinheiten oder Rückerstattung, es sei denn, die Anbieterin hat die Störung zu vertreten.

21.3 Bei erheblichen technischen Störungen im Verantwortungsbereich der Anbieterin wird diese sich um einen angemessenen Ersatztermin oder eine zumutbare Ersatzlösung bemühen.

 

  1. Rücktritt durch den Teilnehmer

22.1 Für den Rücktritt von Live-Online-Kursen gelten die Regelungen des § 15 entsprechend, sofern in der Kursbeschreibung nichts Abweichendes angegeben ist.

22.2 Hat der Teilnehmer bereits Zugang zu gesondert vergütungspflichtigen digitalen Zusatzinhalten erhalten, gelten hierfür ergänzend die Regelungen des Teils D.

 

  1. Aufzeichnungen und Mitschnitte

23.1 Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, Live-Online-Kurse aufzuzeichnen.

23.2 Teilnehmer dürfen Live-Online-Kurse weder ganz noch teilweise mitschneiden, aufzeichnen, Dritte hieran teilnehmen lassen oder Aufzeichnungen oder Mitschnitte Dritten zugänglich machen.

23.3 Soweit die Anbieterin ausnahmsweise eine Aufzeichnung eines Live-Online-Kurses bereitstellt, stellen diese nicht den Schwerpunkt der vertraglich geschuldeten Leistung dar.

 

Teil D – Besondere Bedingungen für digitale Selbstlernkurse

  1. Anwendungsbereich

Die Regelungen dieses Teils D gelten für digitale Angebote, die nach der jeweiligen Kursbeschreibung als Selbstlernkurs, Videokurs, Lernbibliothek, Download-Kurs oder sonstiges asynchron nutzbares digitales Lernangebot ausgestaltet sind.

 

  1. Vertragsgegenstand

25.1 Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete oder unbefristete Bereitstellung digitaler Lerninhalte zum eigenverantwortlichen Selbststudium in dem bei Vertragsschluss beschriebenen Umfang.

25.2 Inhalt, Umfang, Zugangsform, Nutzungsdauer und etwaige technische Voraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

25.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet die Anbieterin keinen bestimmten Lernerfolg, Prüfungserfolg oder beruflichen Erfolg.

 

  1. Keine individuelle fachliche Betreuung; keine Lernerfolgsüberwachung

26.1 Die digitalen Selbstlernkurse sind als eigenverantwortliche Selbstlernangebote ausgestaltet.

Nicht geschuldet sind insbesondere die Möglichkeit individueller fachlicher Rückfragen zum Lernstoff, die Möglichkeit persönlicher Tutorien oder Coachings, die individuelle Korrektur von Aufgaben oder Einsendungen, persönliche Rückmeldungen zum Lernfortschritt, mündliche oder schriftliche Lernerfolgskontrollen, individuelle Auswertung von Verständnisfragen, Tests oder Übungsaufgaben sowie persönliche Prüfungsbegleitung oder Leistungsbewertung.

26.2 Etwaige Supportleistungen der Anbieterin beschränken sich – soweit angeboten – ausschließlich auf organisatorische oder technische Hilfestellung bei Zugang oder Nutzung der Plattform und stellen keine fachliche Lernbegleitung oder -hilfe dar.

26.3 Soweit in einem Selbstlernkurs Verständnisfragen, Wiederholungsaufgaben oder automatisierte Abfragen enthalten sind, dienen diese ausschließlich der eigenständigen Selbstkontrolle des Teilnehmers und erfolgen ohne individuelle Bewertung, Korrektur oder persönliche Rückmeldung durch die Anbieterin.

 

  1. Kein fachliches Fragerecht zum Lernstoff

27.1 Mit dem Vertrag über einen Selbstlernkurs wird dem Teilnehmer kein Anspruch eingeräumt, inhaltliche Fragen zum Lernstoff, zu Lösungswegen, zum persönlichen Lernstand oder zur fachlichen Richtigkeit eigener Bearbeitungen an die Anbieterin oder an von ihr beauftragte Personen zu richten und beantwortet zu erhalten.

27.2 Etwaige freiwillige, nicht geschuldete Kulanzreaktionen der Anbieterin auf allgemeine Anfragen begründen weder einen Rechtsanspruch noch eine dauerhafte Vertragsänderung.

 

  1. Zugang zu digitalen Inhalten

28.1 Der Zugang zu den digitalen Inhalten erfolgt nach vollständiger Zahlung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

28.2 Der Teilnehmer erhält ein personengebundenes Nutzungsrecht für den vereinbarten Nutzungszeitraum. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Für die sicherer Verwahrung von Zugangsdaten ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.

28.3 Bei einem Verstoß gegen die vorstehenden Nutzungsbeschränkungen ist die Anbieterin berechtigt, den Zugang aus wichtigem Grund vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu entziehen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

 

  1. Verfügbarkeit, Updates, Änderungen digitaler Inhalte

29.1 Die Anbieterin schuldet die Bereitstellung der vertraglich vereinbarten digitalen Inhalte im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten.

29.2 Vorübergehende Einschränkungen wegen Wartung, Sicherheit, technischer Störung oder Weiterentwicklung der Plattform bleiben hiervon unberührt. Wartungsarbeiten im Rahmen der Verantwortung der Anbieterin werden bevorzugt nachts oder an Wochenende durchgeführt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht vereinbart.

29.3 Die Anbieterin ist berechtigt, Inhalte sachlich zu aktualisieren, zu überarbeiten oder in gleichwertiger Form zu ersetzen, soweit der Vertragszweck dadurch nicht beeinträchtigt wird.

 

  1. Kündigung / Beendigung bei Selbstlernkursen

30.1 Bei einmalig vergüteten Selbstlernkursen besteht nach Vertragsschluss kein ordentliches Kündigungsrecht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

30.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

  1. Verbraucherwiderruf bei digitalen Inhalten

31.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen über digitale Inhalte grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für dessen Erlöschen erfüllt sind.

31.2 Soll der Zugriff auf einen kostenpflichtigen Selbstlernkurs bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist freigeschaltet werden, erfolgt dies nur, wenn der Verbraucher

  1. a) ausdrücklich zustimmt, dass die Anbieterin vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, und
  2. b) bestätigt, dass ihm bekannt ist, dass sein Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erlöschen kann.

Die gesetzliche Widerrufsbelehrung und die erforderlichen Verbraucherinformationen werden im Bestellprozess gesondert zur Verfügung gestellt.

 

Teil E – Verbraucherinformationen und ergänzende Regelungen

  1. Widerrufsrecht für Verbraucher

32.1 Sofern dem Teilnehmer als Verbraucher nach den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zusteht, richtet sich dieses ausschließlich nach der gesondert erteilten Widerrufsbelehrung.

32.2 Für Veranstaltungen oder Leistungen, bei denen das Gesetz ein Widerrufsrecht ausschließt oder dessen Erlöschen zulässt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

32.3 Die Anbieterin wird die insoweit erforderlichen Informationen im Bestellprozess gesondert bereitstellen.

 

  1. Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate

33.1 Teilnahmebescheinigungen werden nur ausgestellt, wenn dies in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Teil der Leistung beschrieben ist.

33.2 Soweit keine gesonderte Leistungsfeststellung vereinbart ist, dokumentiert eine Teilnahmebescheinigung lediglich die Teilnahme, nicht jedoch einen bestimmten Lernerfolg oder eine bestandene Prüfung.