Was ist das Neugeborenenscreening?

Das Neugeborenen-Screening ist eine standardisierte Untersuchung aller Neugeborenen in Deutschland, mit der seltene, aber schwerwiegende angeborene Stoffwechsel-, Hormon- und Immundefekte früh erkannt werden sollen. Die Proben werden am 2.–3. Lebenstag aus der Ferse entnommen (Trockenblutkarte) und im Screening-Labor analysiert.

Wichtige Neuerungen ab Mai 2026

Erweiterung der Zielerkrankungen

Ab Mai 2026 wird das Screening ergänzt um die Früherkennung folgender vier zusätzlicher Zielbefunde:

  • Vitamin-B12-Mangel
  • Homocystinurie
  • Propionazidämie
  • Methylmalonazidurie

Diese Ergänzungen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Sie sollen sicherstellen, dass Erkrankungen, die früh oft symptomlos verlaufen, vor irreversiblem Schaden diagnostiziert werden können.

Kurz zu den neuen Zielerkrankungen:

  • Vitamin-B12-Mangel: kann sowohl mütterlich bedingt als auch genetisch sein und unbehandelt zu Entwicklungsstörungen und Blutarmut führen.
  • Homocystinurie: eine seltene Aminosäurenstoffwechselstörung, die neurologische und vaskuläre Schäden verursachen kann.
  • Propionazidämie & Methylmalonazidurie: seltene organische Azidämien mit potenziell schweren neurologischen und metabolischen Krisen.

Wie läuft das Screening ab?

  1. Blutabnahme (2.–3. Lebenstag):
    Einige Tropfen Fersenblut auf eine Filterpapierkarte.
  2. Laboranalyse:
    Das Screening-Labor untersucht die Probe auf definierte Stoffwechsel- und andere Erkrankungen.
  3. Befund-Mitteilung:
    Sind Ergebnisse auffällig, kontaktieren die Labore die Eltern innerhalb von max. 72 Stunden und leiten ggf. zur Abklärung und spezialisierten Diagnostik weiter.
  4. Informationsmaterial:
    Die Eltern erhalten bei der U2 eine überarbeitete Broschüre mit Erläuterungen zu den nun insgesamt mehr Zielerkrankungen im Screening.

Warum die Erweiterung?

  • Früherkennung ermöglicht frühzeitigen Therapie- und Behandlungsbeginn – oft bevor klinische Symptome auftreten.
  • Unbehandelte Stoffwechsel- und Vitamin-Mängel können Entwicklungsstörungen, neurologische Schäden oder lebensbedrohliche Zustände verursachen.

Zeitplan & Umsetzung

  • Beschluss durch den G-BA: 15. Mai 2025.
  • Änderungen gelten ab Mai 2026, sobald Screeninglabore entsprechend ausgerüstet sind.

Bestehender Rahmen

Das Neugeborenenscreening ist Teil der Kinder-Richtlinie des G-BA, die die Früherkennungsuntersuchungen im Gesundheitssystem regelt (Inkrafttreten: 01.01.2026).

Solche aktuellen Neuerungen, die für die Heilpraktikerprüfung relevant sein können, sind selbstverständlich fester Bestandteil unserer Prüfungsvorbereitung – wir integrieren fortlaufend neue gesetzliche und medizinische Entwicklungen in unseren Unterricht.

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