Die Ausbildungs- und Berufsordnung des Heilpraktikerberufes soll bekanntlich reformiert werden. Mitte November 2020 werden weitere Informationen aus der Politik dazu erwartet. Die Heilpraktikerverbände wurden im Vorfeld aufgefordert, hierzu Vorschläge einzureichen.
Der renommierte Rechtsanwalt Dr. Sasse hat für den Verband der Freien Heilpraktiker ein entsprechendes Gutachten angefertigt, welches derzeit für die Veröffentlichung vorbereitet wird.
Hier fassen wir für Euch vorab die Ergebnisse des Gutachtens zusammen:
- Heilpraktiker üben einen Beruf im Sinne des Art. 12 Abs.1 GG aus. Dieser Schutzbereich gilt auch für Anwärter, die eine gemeldete Schule besuchen sowie für die Schulen selbst.
- Ein ärztliches Monopol würde sich schwerwiegend auf die Berufswahl auswirken.
- Weder eine Vereinheitlichung der medizinischen Tätigkeiten (Naturheilkunde und Schulmedizin) noch der Berufsbilder (Arzt und Heilpraktiker) ist möglich. Naturheilkunde kann mangels Evidenz nicht Bestandteil der Schulmedizin werden.
- Eine Abschaffung würde das heilkundliche Dienstleistungsangebot weiter verknappen und stünde im Gegensatz zu den Zielen der Patientengesundheit.
- Heilpraktiker sind nicht in das System der gesetzlichen Krankenkassen eingebunden und entlasten hierdurch die gesetzlichen Kostenträger in erheblichem Umfang.
- Eine Ausbildung für Heilpraktiker zu implementieren, die der Ärzteausbildung gleichkommt, stünde im Gegensatz zu Art. 3 Abs. 1 GG. Dies wäre für die Ausübung der Naturheilkunde auch nicht verhältnismäßig. Eine weitere Regelung der Aus- und Fortbildung, um Qualitätsstandards zu vereinheitlichen, wäre denkbar.
- Somit wäre eine Abschaffung verfassugswidrig und im Sinne der Patientengesundheit nicht angemessen.
Wir informieren Euch hier in Kürze über weitere Fakten.
Euer Schulteam der Heilpraktikerschule Ellinghaus