ICD-10-Codes in der Heilpraktikerpraxis: Risiken überwiegen klare Vorteile
Viele Heilpraktiker:innen nutzen ICD-10-Codes, um professioneller zu wirken oder ihre Dokumentation zu strukturieren. Doch dieser Eindruck ist trügerisch: Für Heilpraktiker:innen besteht keine gesetzliche Pflicht, ICD-Codes zu verwenden – weder nach dem Heilpraktikergesetz noch nach dem SGB V. Im Gegenteil: Die Verwendung kann für Patient:innen ernsthafte Nachteile haben.
Worum geht es bei ICD-10?
Die ICD (International Classification of Diseases) ist ein ärztliches Klassifikationssystem für Statistik, Forschung und Abrechnung mit Krankenkassen. Ärzt:innen sind zur Codierung verpflichtet, Heilpraktiker:innen nicht. ICD-Codes stammen aus einem medizinisch-bürokratischen System, in dem jeder Code rechtliche und versicherungstechnische Bedeutung hat.
Warum ICD-Codes problematisch sind
Wenn ein ICD-Code in Akten, Berichten oder Rechnungen auftaucht, kann er von Versicherungen oder anderen Stellen ohne therapeutischen Kontext interpretiert werden. Besonders psychische Diagnosen (F-Codes) gelten als Risikomarker.
Was für Heilpraktiker:innen nur eine vorübergehende Belastung oder ein unspezifisches Beschwerdebild ist, kann von Versicherungen als dauerhafte Erkrankung gewertet werden – mit möglichen Folgen:
- Ablehnung oder Verteuerung von Berufsunfähigkeits-, Lebens- oder Zusatzversicherungen
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Leistungskürzungen oder Leistungsverweigerung im Versicherungsfall
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Nachträgliche Vertragsprüfungen wegen angeblich verschwieger Vorerkrankungen
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Stigmatisierung und Vertrauensverlust bei Patient:innen
Besonders kritische Codes sind:
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F43.2 (Anpassungsstörung)
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F32.0 (leichte depressive Episode)
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F41.1 (generalisierte Angststörung)
Selbst einmalige oder harmlose Einträge können langfristige Konsequenzen haben.
Gibt es Vorteile?
Die Nutzung von ICD-10-Codes für Heilpraktiker:innen:
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verbessert nicht die Erstattung
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erhöht nicht die Rechtssicherheit
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ist nicht notwendig, um professionell zu dokumentieren
Sichere Alternative: beschreibende Dokumentation
Statt ICD-Codes empfiehlt sich eine kontextbezogene, sachliche Dokumentation, z. B.:
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„vorübergehende emotionale Belastung nach Trennung“
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„Erschöpfungstendenz nach Infekt“
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„subjektive Schlafprobleme“
Zustände und Beobachtungen sind für Patient:innen deutlich sicherer als formale Diagnosen und reduzieren rechtliche und versicherungsbezogene Risiken.
Heilpraktiker:innen sind also mit einer sachlichen, kontextbezogenen Dokumentation auf der sicheren Seite – sie schützt Patient:innen, reduziert rechtliche Risiken und schafft zugleich eine klare, professionelle Grundlage für die eigene Praxis.