ICD-10-Codes in der Heilpraktikerpraxis: Risiken überwiegen klare Vorteile

Viele Heilpraktiker:innen nutzen ICD-10-Codes, um professioneller zu wirken oder ihre Dokumentation zu strukturieren. Doch dieser Eindruck ist trügerisch: Für Heilpraktiker:innen besteht keine gesetzliche Pflicht, ICD-Codes zu verwenden – weder nach dem Heilpraktikergesetz noch nach dem SGB V. Im Gegenteil: Die Verwendung kann für Patient:innen ernsthafte Nachteile haben.

Worum geht es bei ICD-10?

Die ICD (International Classification of Diseases) ist ein ärztliches Klassifikationssystem für Statistik, Forschung und Abrechnung mit Krankenkassen. Ärzt:innen sind zur Codierung verpflichtet, Heilpraktiker:innen nicht. ICD-Codes stammen aus einem medizinisch-bürokratischen System, in dem jeder Code rechtliche und versicherungstechnische Bedeutung hat.

Warum ICD-Codes problematisch sind

Wenn ein ICD-Code in Akten, Berichten oder Rechnungen auftaucht, kann er von Versicherungen oder anderen Stellen ohne therapeutischen Kontext interpretiert werden. Besonders psychische Diagnosen (F-Codes) gelten als Risikomarker.

Was für Heilpraktiker:innen nur eine vorübergehende Belastung oder ein unspezifisches Beschwerdebild ist, kann von Versicherungen als dauerhafte Erkrankung gewertet werden – mit möglichen Folgen:

  • Ablehnung oder Verteuerung von Berufsunfähigkeits-, Lebens- oder Zusatzversicherungen
  • Leistungskürzungen oder Leistungsverweigerung im Versicherungsfall

  • Nachträgliche Vertragsprüfungen wegen angeblich verschwieger Vorerkrankungen

  • Stigmatisierung und Vertrauensverlust bei Patient:innen

Besonders kritische Codes sind:

  • F43.2 (Anpassungsstörung)

  • F32.0 (leichte depressive Episode)

  • F41.1 (generalisierte Angststörung)

Selbst einmalige oder harmlose Einträge können langfristige Konsequenzen haben.

Gibt es Vorteile?

Die Nutzung von ICD-10-Codes für Heilpraktiker:innen:

  • verbessert nicht die Erstattung

  • erhöht nicht die Rechtssicherheit

  • ist nicht notwendig, um professionell zu dokumentieren

Sichere Alternative: beschreibende Dokumentation

Statt ICD-Codes empfiehlt sich eine kontextbezogene, sachliche Dokumentation, z. B.:

  • „vorübergehende emotionale Belastung nach Trennung“

  • „Erschöpfungstendenz nach Infekt“

  • „subjektive Schlafprobleme“

Zustände und Beobachtungen sind für Patient:innen deutlich sicherer als formale Diagnosen und reduzieren rechtliche und versicherungsbezogene Risiken.

Heilpraktiker:innen sind also mit einer sachlichen, kontextbezogenen Dokumentation auf der sicheren Seite – sie schützt Patient:innen, reduziert rechtliche Risiken und schafft zugleich eine klare, professionelle Grundlage für die eigene Praxis.