Was Heilpraktiker wirklich dürfen – und wo es kritisch wird

Was ist erlaubt, was verboten – und wo beginnt das rechtliche Risiko?
Gerade bei Injektionen, Neuraltherapie und dem Vorhalten von Notfallmedikamenten entscheiden Details über Rechtssicherheit oder ernsthafte Konsequenzen.

Auf den ersten Blick wirkt die Rechtslage klar. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch schnell:

  • kleine Formulierungen machen große Unterschiede
  • Ausnahmen gelten nur unter sehr engen Voraussetzungen
  • der falsche Zweck kann eine scheinbar erlaubte Handlung rechtswidrig machen

Viele Heilpraktiker verlassen sich auf Hörensagen, alte Schulungsunterlagen oder gut gemeinte Empfehlungen aus Fortbildungen. Maßgeblich sind jedoch allein die geltenden gesetzlichen Regelungen – unter anderem die Arzneimittelverschreibungsverordnung – und deren konkrete Auslegung in der Praxis.

In dem verlinkten Merkblatt findest du eine fachliche Einordnung der aktuellen Rechtslage, inklusive

  • typischer Irrtümer
  • der rechtlichen Bedeutung von „Notfall“
  • und der Punkte, die bei Praxis- oder Apothekenkontrollen tatsächlich relevant sind.

Hinweis: Die rechtlich entscheidenden Inhalte, Beispiele und Differenzierungen sind nicht Teil dieses Textes, sondern ausschließlich in der verlinkten Datei enthalten.

Hier geht’s zum Merkblatt: Was Heilpraktiker bei Notfallmedikamenten dürfen – und was nicht