Quiz – Gesetzeskunde
Gesetzeskunde
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Frage 1 von 10
1. Frage
Welche Aussage/n ist/Sind richtig?
Korrekt
Der HP muss die Berufsbezeichnung Heilpraktiker führen.
Der HP darf eine Zweitpraxis führen.
Der HP darf Opium ab D6 verabreichen.
Der HP darf verschreibungspflichtige Medikamente ab D4 verabreichen.Inkorrekt
Der HP muss die Berufsbezeichnung Heilpraktiker führen.
Der HP darf eine Zweitpraxis führen.
Der HP darf Opium ab D6 verabreichen.
Der HP darf verschreibungspflichtige Medikamente ab D4 verabreichen. -
Frage 2 von 10
2. Frage
Welche Aussage ist richtig?
Korrekt
Der Heilpraktiker muss nur die Krankheiten in §6 melden und nicht die Krankheiten in § 7.
Inkorrekt
Der Heilpraktiker muss nur die Krankheiten in §6 melden und nicht die Krankheiten in § 7.
-
Frage 3 von 10
3. Frage
Was ist dem Heilpraktiker erlaubt? Einfachauswahl
Korrekt
1. Nach dem Bestattungsgesetz ist die Leichenschau und das Ausstellen von Totenscheinen approbierten Ärzten gestattet. Der Heilpraktiker darf weder eine Leichenschau durchführen, noch einen Totenschein ausstellen.
2. Die Wahrscheinlichkeit, dass ziehende Schmerzen im 3. Trimenon Wehen sind, ist hoch. Nach dem Hebammengesetz darf der Heilpraktiker nur im Notfall eine Geburt begleiten. Geburtshilfe erstreckt sich von der ersten Wehe bis zum Ende des Wochenflusses.
3. Beim eitrigen Ausfluss aus der Harnröhre handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um eine sexuell übertragbare Krankheit. Dem Heilpraktiker ist die Behandlung der Geschlechtskrankheiten nach §24 IfSG nicht gestattet.
4. Die Behandlung von Uterusmyomen ist dem Heilpraktiker gestattet.
5. Nach dem Betäubungsmittelgesetz ist die Verordnung (Rezeptierung), die Abgabe von (z.B. Verkauf) Betäubungsmitteln dem Heilpraktiker nicht gestattet. Betäubungsmittel dürfen nur von Ärzten, Zahnärzten oder Tierärzten verschrieben werden. Die Abgabe der Betäubungsmittel erfolgt nur in Apotheke gegen Vorlage eines Btm-Rezepts.
Inkorrekt
1. Nach dem Bestattungsgesetz ist die Leichenschau und das Ausstellen von Totenscheinen approbierten Ärzten gestattet. Der Heilpraktiker darf weder eine Leichenschau durchführen, noch einen Totenschein ausstellen.
2. Die Wahrscheinlichkeit, dass ziehende Schmerzen im 3. Trimenon Wehen sind, ist hoch. Nach dem Hebammengesetz darf der Heilpraktiker nur im Notfall eine Geburt begleiten. Geburtshilfe erstreckt sich von der ersten Wehe bis zum Ende des Wochenflusses.
3. Beim eitrigen Ausfluss aus der Harnröhre handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um eine sexuell übertragbare Krankheit. Dem Heilpraktiker ist die Behandlung der Geschlechtskrankheiten nach §24 IfSG nicht gestattet.
4. Die Behandlung von Uterusmyomen ist dem Heilpraktiker gestattet.
5. Nach dem Betäubungsmittelgesetz ist die Verordnung (Rezeptierung), die Abgabe von (z.B. Verkauf) Betäubungsmitteln dem Heilpraktiker nicht gestattet. Betäubungsmittel dürfen nur von Ärzten, Zahnärzten oder Tierärzten verschrieben werden. Die Abgabe der Betäubungsmittel erfolgt nur in Apotheke gegen Vorlage eines Btm-Rezepts.
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Frage 4 von 10
4. Frage
Welche der im Folgenden genannten, bei einem Patienten bestehenden Erkrankungen darf ein HP behandeln?
1) Asthma bronchiale
2) Uterusmyom
3) Ringelröteln
4) Manische Episode
5) EpilepsieKorrekt
Behandlungsverbote sind im §24 IfSG geregelt für Infektionskrankheiten und Erreger, ansonsten gilt die Sorgfaltspflicht. Ich muss alle Methodiken nachweisbar gelernt haben und darf den Patienten nicht mit meinen Behandlungen gefährden. Im Notfall gilt „Leben vor Schaden“.
Inkorrekt
Behandlungsverbote sind im §24 IfSG geregelt für Infektionskrankheiten und Erreger, ansonsten gilt die Sorgfaltspflicht. Ich muss alle Methodiken nachweisbar gelernt haben und darf den Patienten nicht mit meinen Behandlungen gefährden. Im Notfall gilt „Leben vor Schaden“.
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Frage 5 von 10
5. Frage
Welche der aufgeführten Krankheiten darf der Heilpraktiker unter Beachtung des § 24 IfSG behandeln? Wählen Sie drei Antworten!
Korrekt
Aufgepasst, welche Erreger im §7 IfSG stehen! Bitte alle lernen!
Autoimmunhepatitis ist KEINE Virushepatitis, also kein Behandlungsverbot. Q-Fieber: §7 Coxiella burnetii
Lambliasis: §7 Giardia lamblia, GastroenteritiserregerInkorrekt
Aufgepasst, welche Erreger im §7 IfSG stehen! Bitte alle lernen!
Autoimmunhepatitis ist KEINE Virushepatitis, also kein Behandlungsverbot. Q-Fieber: §7 Coxiella burnetii
Lambliasis: §7 Giardia lamblia, Gastroenteritiserreger -
Frage 6 von 10
6. Frage
Welche der im folgenden genannten Maßnahmen oder Behandlungen darf ein Heilpraktiker (nach der öffentlich-rechtlichen Behandlungsbefugnis nach dem Heilpraktikergesetz) bei seiner Patientin durchführen?
1) Akupunktur bei Morphinabhängigkeit
2) Massagen bei muskulären Verspannungen
3) Gynäkologische Untersuchung bei Verdacht auf Uterusmyom
4) Psychotherapie bei Panikstörung
5) SchwangerschaftstestKorrekt
Akupunktur und Massagen sind klassische HP-Tätigkeiten. Entscheidend ist, bei welcher Diagnose. Im Notfall wäre es ein Fehler, noch zu behandeln, ebenso wie bei Behandlungsverbot nach §24 IFSG, so lange ich die „verbotene“ Krankheit behandle.
Psychotherapie darf ein HP machen, wenn er/sie es gelernt hat, er darf sich nur nicht PsychotherapeutIn nennen. Schwangerschaftstests sind nicht verboten, haben nur keinen offiziellen Bestand vor Gericht.Inkorrekt
Akupunktur und Massagen sind klassische HP-Tätigkeiten. Entscheidend ist, bei welcher Diagnose. Im Notfall wäre es ein Fehler, noch zu behandeln, ebenso wie bei Behandlungsverbot nach §24 IFSG, so lange ich die „verbotene“ Krankheit behandle.
Psychotherapie darf ein HP machen, wenn er/sie es gelernt hat, er darf sich nur nicht PsychotherapeutIn nennen. Schwangerschaftstests sind nicht verboten, haben nur keinen offiziellen Bestand vor Gericht. -
Frage 7 von 10
7. Frage
Welche der folgenden Regelungen / Gesetze beeinflussen direkt den Heilpraktiker in seiner Berufsausübung bzw. sind zu beachten?
1. Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250).
2. Medizinproduktegesetz (MPG) und Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).
3. Hygieneverordnung des Landes
4. Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO).
5. Infektionsschutzgesetz (IfSG)Korrekt
Inkorrekt
Beide, KRINKO und TRBA 250, sind hinsichtlich ihrer Anweisungen für Hygienemaßnahmen und korrektes bzw. sicheres Injizieren ausdrücklich auch für den HP relevant. IfSG sowieso und das Medizinproduktegesetz und die Betreiberverordnung regeln auch für uns den Umgang mit aktiven und inaktiven Medizinprodukten (z.B: Autoklav, Cool-Hydro-Gerät, Blutdruckmessgerät…) und ggf. Meldungen von Fehlfunktionen.
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Frage 8 von 10
8. Frage
Welche der Aussagen sind richtig? Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde
1. setzt die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem medizinischen Beruf voraus
2.berechtigt grundsätzlich zur Anwendung nicht verschreibungspflichtiger homöopathischer Arzneimittel
3.berechtigt grundsätzlich zur Ausübung der Psychotherapie
4.bescheinigt, dass der Inhaber qualifizierte Kenntnisse der alternativen Heilmethoden hat
5.schließt die Anwendung schulmedizinischer Behandlungsverfahren ausKorrekt
Inkorrekt
1) nein, bisher darf jede/r HP werden, der 25 Jahre vollendet hat und mindestens Hauptschulabschluss sowie ein lupenreines Führungszeugnis
2) ja, alles ab D4, wenns kein BTM ist
3) ja
4) nein. Fachqualifikation der Naturheilkunde werden nicht bescheinigt, aber neuerdings mal Grundkenntnisse abgefragt
5) nein, warum auch, wenn ich sie einwandfrei beherrsche. Z.B. Injektionsverfahren oder Ultraschall oder EKG. Nicht verboten! -
Frage 9 von 10
9. Frage
Welche Aussage zum Tätigkeitsspektrum des HP trifft zu? Einfachauswahl
Korrekt
Inkorrekt
1) doch, wenn er kann… normalerweise würden wir das aber aus Sorgfalt- und Hygienegesichtspunkten nicht tun. Außerdem bekommen wir ja keine Betäubungsmittel
2) steht nirgendwo, aber siehe Sorgfaltspflicht. Viele HPs betreuen Krebskranke als Zweit-oder Drittbehandler
4) Ich darf auch Tees rezeptieren oder Nahrungsergänzungsmittel… Alles was verschreibungsfrei ist
5) Osteopathie natürlich, ich darf mich nur nicht „Osteopath“ nennen -
Frage 10 von 10
10. Frage
Welche er folgenden Gegenstände, Apparate oder Instrumente zählen zu den Medizinprodukten und unterliegen daher den Regeln des Medizinproduktegesetzes?
1. Spritzen
2. Fieberthermometer
3. Stethoskop
4. Akupunkturnadeln
5. ButdruckmessgerätKorrekt
Alle aufgezählten Gegenstände der Alttagspraxis gehören zu den Medizinprodukten, allerdings sind nicht alle mit einer aktiven Messfunktion versehen. Nichtsdestotrotz: CE-Kennung beachten und regelmäßig Funktion überprüfen lassen
Inkorrekt
Alle aufgezählten Gegenstände der Alttagspraxis gehören zu den Medizinprodukten, allerdings sind nicht alle mit einer aktiven Messfunktion versehen. Nichtsdestotrotz: CE-Kennung beachten und regelmäßig Funktion überprüfen lassen